Der Gebrauch eines Powercommanders ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Er bewirkt das Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Verhängung eines Bußgeldes.
Ein Powercommander wird als elektronisches Steuermodul zusätzlich zum Seriensteuergerät des Motorrades verbaut und erlaubt, das serienmäßige Kennfeld der Einspritzung zu verändern. Ziel ist es, eine bessere, sauberere Gasannahme, ein direktes Ansprechverhalten und eine Leistungsoptimierung zu erreichen. Darin liegt eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens im Sinne § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVZO, wodurch die Betriebserlaubnis erlischt. Dass sich der Wirkungsgrad der Kraftstoffverbrennung dabei (theoretisch) erhöht, spielt für die Frage des Emissionsausstoßes keine Rolle. Also: auf der Rennstrecke ja, auf der Straße nein.