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Projekt Rennleitung 110

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Law2ride

don´t break the rules

Tagsüber ist es erlaubt, sowohl leicht getönte, stark getönte als auch verspiegelte Visiere zu benutzen. Ist die Sonne untergegangen, müsst ihr auf ein transparentes Visier wechseln. Ansonsten droht ein Bußgeld von 15,00 Euro.

Eine ausdrückliche Regelung zum Visier findet sich im Gesetz nicht. Einziger Bezugspunkt ist die allgemeine Vorschrift zum Tragen von Schutzhelmen in § 21a Abs. 2 S. 1 StVO, der lautet:

„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“

Geeignet sind genehmigte Helme und Visiere (BeckOK StVR/Schenke, 16. Ed. 15.7.2022, StVO § 21a Rn. 11). Die Genehmigung für das Visier ist immer am äußeren Rand ablesbar. Dort findet sich bei getönten und verspiegelten Visieren gewöhnlich auch der Hinweis „daytime use only“, also die Beschränkung der Genehmigung auf den Einsatz bei Tageslicht.

Grundsätzlich nicht zulässig ist es demgegenüber, Tönung oder Verspiegelung durch Auftragen von Folien oder Sprühlacken selbst vorzunehmen. An der Eignung eines Helmes fehlt es auch dann, wenn dieser beschädigt ist oder so schlecht passt, dass er keinen ausreichenden Schutz bietet (MüKoStVR/Asholt, 1. Aufl. 2016, StVO § 21a Rn. 10).

Im Tragen eines verspiegelten Visiers liegt auch kein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot für Kraftfahrzeugführer. Zwar bestimmt § 23 Abs. 4 S. 1 StVO:

„Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“.

Davon gilt jedoch für die Helmpflicht eine ausdrückliche Ausnahme nach § 23 Abs. 4 S. 2 StVO:

„Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Abs. 2 S. 1.“.

r2hhr

Rennleitung 110

 PRÄVENTIONSPROJEKT

Projekt Rennleitung 110

Das Projekt

Rennleitung#110 ist ein privates Präventionsprojekt sportlich-motorradfahrender Polizisten und ihrer Freunde und Helfer.

Wir wollen Unfälle verhüten, aber auch zwischen Polizei und Motorradfahrervermitteln und das Ansehen des Motorradfahrens in der Öffentlichkeit verbessern.

Das Projekt
Historie

Historie

2010 hatte der damalige Kriminalpolizist Ricky Lowag aus Baden-Württemberg die Idee, die polizeiliche Unfallverhütung anders aufzustellen - speziell zugeschnitten auf sportlich-ambitionierte Biker, auf Augenhöhe und ohne erhobenen Zeigefinger.

In einem Kollegen aus Hessen fand er einen Gleichgesinnten und auch außerhalb der Polizei „Freunde & Helfer“. Gemeinsam gründeten sie 2011 den eingetragenen Verein. Der Rest ist Geschichte…

Historie
Unterstützung

Unterstützung

„Rennleitung#110 braucht Unterstützung!“ - durch aktive Mitarbeit oder als Fördermitglied könnt Ihr uns helfen.

Der eingetragene Verein ist durch das Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt im Sinne der Unfallverhütung.
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

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